SiGeKo nach RAB 30 (Richtlinien für Arbeitsschutz)

 

Seit 2004 betreuen wir gegelmäßig Baustellen im Bereich der Arbeitssicherheit. Meist handelt es sich hierbei um mittlere bis große Baustellen des Industrie- und Hallenbaus.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.


Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

 

Unser Angebot:

 

Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung in der

 

  • Planungsphase
  • Ausführungsphase