Expertenrat:

 

Wie funktioniert Erbpacht

 

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden steht bei vielen ganz oben auf der Wunschliste. Mit dem Kauf einer Immobilie gehen in der Regel ein höherer Lebensstandard und die Möglichkeit, frei und unabhängig zu sein einher. Doch oftmals endet dieser Traum in einer finanziellen Sackgasse, da schon die hohen Grundstückspreise ein unüberbrückbares Hindernis darstellen.

Das Erbbaurecht bietet eine Alternative zum Grundstückskauf, ist aber nur wenigen bekannt. Wie funktioniert das Erbbaurecht – auch Erbpacht genannt – also? Erbbaurecht bedeutet, dass ein Erbbauberechtigter gegen Zahlung eines Erbbauzinses das Recht erhält, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der Pachtvertrag immer genaue Angaben darüber enthält, wie das Grundstück bebaut werden darf. Das Grundstück wird also nicht gekauft, sondern für einen längeren Zeitraum gepachtet. In der Regel beträgt die Laufzeit von Erbbaurechtsverträgen 75 bis 99 Jahre. Der Erbbauberechtigte kann das Grundstück bebauen, es weiter vererben, vermieten oder das Erbbaurecht, welches er mit dem Pachtvertrag erhält, veräußern.

Der eigentliche Eigentümer des Grundstücks erhält einen Erbbauzins, der als ein Prozentsatz des aktuellen Bodenwerts zu Beginn der Laufzeit festgelegt wird. Er beträgt in der Regel jährlich drei bis fünf Prozent. Läuft der Vertrag ab, fällt der Grund wieder an den ursprünglichen Eigentümer zurück. Dabei wird der Gesamtwert des errichteten Gebäudes ermittelt und dem Pächter vergütet.
Wenn man sich zur Erbpacht entschließt, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass ein Erbpächter nach Ablauf des Vertrags keinen Grundbesitz hat. Der Käufer eines Grundstücks aber hat nach circa 30 Jahren seinen Kredit getilgt und ist Eigentümer von Grundstück und Immobilie. Ein entscheidender Vorteil des Erbbaurechts ist jedoch die entfallende Grundstücksfinanzierung, wodurch zum Beispiel Familien mit geringem Eigenkapital die Möglichkeit haben, ihren Traum vom Eigenheim dennoch zu verwirklichen. Außerdem hat man durch das Erbbaurecht oftmals Zugang zu attraktiven Bauplätzen in Ballungszentren, die von der Stadt nicht verkauft werden.

Letzten Endes sollte man genau überlegen, ob die Erbpacht die richtige Entscheidung oder doch der Kauf eines Grundstücks die bessere Alternative ist. Zwar kann man vielleicht auf diese Weise auf dem Traumgrundstück wohnen, das der Besitzer nur verpachten will, andererseits kann man das geliebte Heim auch nicht seinen Nachkommen weitervererben. Unter dem Strich sollte jeder also genau prüfen, ob eine Hypothek nicht langfristig sinnvoller und günstiger ist.