PRESSEMITTEILUNG

 

                                                        14. September 2011

 

VPB warnt: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen bei Verstoß gegen EnEV

 

BERLIN. Wer neu baut, der muss sein Geld zusammenhalten. Das Letzte was er braucht sind Bußgeldbescheide! Die drohen aber jedem, der bei Neubau oder Sanierungen die Normen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einhält. Im schlimmsten Fall, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), kann ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

 

So jedenfalls sehen es die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vor. In beiden hat der Gesetzgeber zahlreiche Details vorgeschrieben, die beim Neubau oder der Altbausanierung beachtet werden müssen. Das reicht von der Konstruktion und Bauweise von Fassaden und Dach über die Auswahl der Heiztechnik bis hin zur Inspektion und Wartung der Anlagen oder dem Aushang eines Energieausweises. Diese Dinge sind in Gesetz und Verordnung detailliert geregelt. Bußgelder drohen bei vielerlei Kleinigkeiten, beispielsweise, wenn die Inspektionsintervalle für Gebäudeklimaanlagen nicht eingehalten oder ein Heizkessel ohne CE-Prüfzeichen installiert wurde. Auch wer als Vermieter versäumt, seinem potenziellen Mieter auf Wunsch den Energieausweis vorzulegen, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

 

Damit die Vorgaben der EnEV auch umgesetzt werden, beschränkt sich der Staat nicht nur auf Bußgeldandrohungen, sondern er lässt die Umsetzung der EnEV auch prüfen. Zuständig dafür sind die je nach Landesrecht unterschiedlichen Baubehörden. Und die halten sich immer an die Bauherren. Diese sind nämlich letzten Endes verantwortlich für die Umsetzung aller Vorgaben. Zwar müssen auch die beauftragten Planer und Handwerksfirmen ordentliche Arbeit leisten, aber die Bauherren müssen die Leistungen der Fachleute prüfen. Weil sie das als Laien meist gar nicht beurteilen können, müssen sie sich von den Firmen so genannte Unternehmerbescheinigungen geben lassen. Diese Papiere bestätigen: Der Bau beziehungsweise Umbau entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

 

Der Bauherr, so empfiehlt der VPB, sollte diese Bescheinigungen sorgfältig aufbewahren, damit er den Behörden gegenüber den entsprechenden Nachweis führen kann. Aber auch für die Dokumentation in der Haus-Akte sollten die Papiere sorgfältig verwahrt werden. Schließlich hat der Bauherr fünf Jahre Gewährleistung auf alles. Eines, so der VPB, sollten Bauherren noch wissen: Die Firmen sind dazu verpflichtet, Unternehmererklärungen auszustellen. Tun sie das nicht, zu spät oder unrichtig, drohen auch dem Unternehmer Bußgelder, und zwar bis zu 5.000 Euro. Auf Nummer Sicher gehen Bauherren, wenn sie sich bei Planung wie auch bei der Baukontrolle vom unabhängigen Bausachverständigen beraten lassen. Er weiß, was nötig ist und kann alle Berechnungen und Bescheinigungen im Sinne des Bauherrn prüfen.

 

Übrigens, so warnt der VPB: Mit einer Anklage wegen Betrugs oder versuchten Betruges muss rechnen, wer vorsätzlich und wissentlich KfW-Mittel beantragt, obwohl er weiß, sein Haus oder die geplante Modernisierungsmaßnahme ist gar nicht förderfähig. Bekommt der Bauherr die Mittel bewilligt und verbaut sie auch, dann liegt ein so genannter vollendeter Betrug vor. Kommt das heraus, nimmt der Staatsanwalt Ermittlungen auf. Das, so der VPB, sollten Bauherren nicht riskieren.