Expertenrat des VPB

 

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Regionalbüro Nienburg-Hameln



Tips zur Bauabnahme

 

http://www.bauen.de/ratgeber/hausbau/bauratgeber/baurecht/artikel/artikel/vpb-expertentipp-immer-auf-foermlicher-bauabnahme-bestehen.html

 

 

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Bei Schwüle nicht lüften!

 

Berlin: Richtig lüften will gelernt sein - auch jetzt im Sommer! Denn entgegen allgemeiner Ansicht sollten Haus- und Wohnungsbesitzer an heißen, schwülen Tagen am besten gar nicht lüften! Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin und erklärt den bauphysikalischen

Hintergrund: Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit binden als kühle Luft.

Und warme Luft möchte sich mit kühlerer ausgleichen, zieht also immer von der warmen zur kühleren Zone. Das bedeutet beim Lüften: Ist es draußen schwülwarm und drinnen oder im Keller angenehm kühl, dann strömt beim Lüften an schwülen Tagen warme, feuchte Luft ins kühle, trockene Haus und nicht, wie eigentlich gewünscht, umgekehrt. Schimmel kann die Folge sein. Deshalb rät der VPB: An schwülen Sommertagen nur nachts lüften, wenn es draußen kühler ist als drinnen - oder auch einmal einen Tag lang darauf verzichten!

 



Diesen Tipp finden Sie auch zum Herunterladen im Internet unter www.vpb.de im Bereich "Presse".

 

Quelle: Verband Privater Bauherrn e.V.

 

 

 

 

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Vorsicht bei Insolvenz des Bauunternehmens!

 

BERLIN. Wer ein Haus baut, der hat fünf Jahre Gewährleistung. Während dieser Frist muss der Unternehmer, der das Haus gebaut hat, alle Mängel für den Bauherrn kostenlos beseitigen. Was passiert aber, wenn das Bauunternehmen während dieser fünf Jahre insolvent wird? Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät, sich in diesem Fall immer erst an den zuständigen Insolvenzverwalter zu wenden und nicht etwa gleich an den Subunternehmer, der seinerzeit das Gewerk ausgeführt hat. Der Insolvenzverwalter hat nämlich Anfechtungsrechte, die im Ergebnis bewirken, dass der Bauherr auch dann zweimal für den Mangel zahlt: zum einen über den Werklohn, zum anderen für die Beseitigung des Mangels.

Diese Ungerechtigkeit nimmt der Gesetzgeber in Kauf zu Gunsten aller anderen, die vom insolventen Unternehmen noch Geld bekommen. Vermeiden lässt sich das nur durch eine so genannte Gewährleistungssicherheit.

Die muss der Bauherr gleich zu Beginn mit dem Bauunternehmer aushandeln und vertraglich mit vereinbaren. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

 

Diesen Tipp finden Sie auch zum Herunterladen im Internet unter www.vpb.de im Bereich "Presse".